|
|
|
|
|
|
|
Fertigarzneimittel und Arzneimittel-Auftragsherstellung – Nutzen Sie 200 Jahre Groz-Kompetenz
Wir sind zertifiziert und besitzen die Herstellungserlaubnis nach § 13 Arzneimittelgesetz (AMG).
Unter ständiger Überwachung unserer Qualitätskontroll-Abteilung und Labors stellen wir Mischungen aller Schnitt- und Pulverformen in unseren eigenen Mischeinrichtungen her.
Wir entwickeln in unserem Hause entweder gemeinsam mit Ihnen Rezepturen oder produzieren nach Ihren Vorgaben. |
|
Das bedeutet, wir stellen für Sie Fertigarzneimittel mit Zulassungs-Nummer entsprechend der AMG-Standardzulassung mit ständig aktualisierter Produktinformation her.
In unserem eigenen Labor und in vertragsgebundenen Labors werden alle erforderlichen Analysen durchgeführt, so dass Sie bei Bedarf die gewünschten Herstellungs- und Chargenprotokolle und Analysenzertifikate erhalten.
Wir unterstützen Sie beratend auch hinsichtlich rechtlicher Voraussetzungen Ihrer Produkte. |
Die Überwachung unserer Arzneimittelherstellung erfolgt unter der Leitung von:
- Dr. rer. nat. Gerhard Orth
Diplom-Chemiker (Herstellungsleiter)
- Dr. Klaus Huber
Fachapotheker für pharmazeutische Analytik und Offizinpharmazie; Lebensmittelchemiker (Kontrolleiter)
Wenn Sie Einzelhändler sind, benötigen Sie für Arzneitees einen Sachkundenachweis für freiverkäufliche Fertigarzneimittel nach § 50 AMG. | |